Definition:
Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht, in Deutschland nach dem § 93 HGB. Versicherungsmakler haben keinen festen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, sondern arbeiten im Auftrag des Kunden. Der Makler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die für den individuellen Kunden optimale Versicherung zu vermitteln.
Das bedeutet:
Versicherungsmakler können für ihre Kunden aus der gesamten Angebotspalette der Versicherer auswählen. Allerdings ist der Begriff Versicherungsmakler nicht geschützt, so dass man immer prüfen sollte, ob man es mit einem kompetenten Fachmann zu tun hat. Da er nicht an ein Unternehmen gebunden ist, kann der Makler dem Kunden eine gute Übersicht über den Markt verschaffen und entsprechend maßgeschneiderte und günstige Versicherungspakete bieten. Die Beratung ist in der Regel kostenfrei. Bezahlt wird er vom ausgewählten Unternehmen durch Provisionen bzw. Courtagen.
Im Rahmen eines Maklervertrages verpflichtet er sich zur genauen Prüfung des jeweiligen Versicherungsbedarfs und sichert dem Kunden Unterstützung im Schadensfall zu. Zudem haftet er persönlich für Auskünfte und Empfehlungen.
Unterschied Versicherungsmakler – Versicherungsvertreter:
Der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden.
Er vertritt die Interessen des Kunden.
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Der Versicherungsvertreter dagegen steht auf der Seite der Versicherungsgesellschaft.
Er vertritt die Interessen der Gesellschaft.
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