Wer darf oder muss sich privat Krankenversicherern?

  • Höherverdienende Arbeitnehmer (Jahresarbeitsentgeldgrenze beträgt 2015: 54.900 €)
  • Selbständige/ Freiberufler
  • GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Beamte/ berücksichtigungsfähige Personen (Beihilfeergänzungstarife)
  • Kinder
  • Studenten
  • Künstler/ Publizisten/ Landwirte
  • Rentner
     

Was ist für die PKV alles wichtig?
Wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze überschritten? Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze oder der Minderstbeitrag für hauptberufliche Selbständige? Wie viel Prozent Beihilfe erhalten Sie? Kann das Kind doch familienversichert werden? Wie hoch soll die jährliche Zuzahlung sein? Soll Krankengeld eingeschlossen werden? Welcher Versicherungsumfang wird gewünscht?

All diese Fragen und noch mehr müssen ganz individuell im Beratungsgespräch abgeklärt werden.
 

Ist die PKV teurer als die GKV?
Das kann man nicht pauschal sagen. In vielen Fällen, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer den Höchstbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, kann die private Krankenversicherung günstiger sein oder die besseren leistungen zum gleichen Preis bieten. Auch dies muss für jeden einzelnen im Bertungsgespräch geprüft werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie sich privat Krankenversichern können und welche Vorteile es für Sie bringt, vereinbaren Sie am besten gleich ein unverbindliches Beratungsgespräch. – Kontaktformular unten