Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nach der privaten Haftpflicht die wichtigste Versicherung!

Jeder 4. Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Jährlich stellen rund 400.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in Kombination mit kapitalbildenden Versicherungen (BUZ) oder auch als eigenständige Versicherung (SBU). Welche für einen die Richtige ist, muss ganz individuell entschieden werden.

Wann ist jemand berufsunfähig?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande oder bereits 6 Monate außerstande gewesen ist, ihren Beruf auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Hilfen vom Staat?
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, besteht kein Berufsunfähigkeitsschutz mehr.

Es gibt lediglich noch die magere Erwerbsminderungsrente.

Vorsicht: Erwerbsminderungsrente bedeutet

  • Ihre berufliche Qualifikation spielt keine Rolle
  • Ausschlaggebend ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit
  • Sie können auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (§ 43 Abs. 2, Satz 2 SGB VI)
Leistung aus der GRV: ca.34% des letzten Bruttoeinkommen.

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte das zum Leben benötigte Einkommen absichern.

Eine besondere Form der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Der Versicherer unterwirft sich bei der Leistungsprüfung in der Dienstunfähigkeitsversicherung der Entscheidung des Dienstherrn. Ein Beamter kann mit einer Erkrankung dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistung führen würde. Zum Beispiel wenn der Grad der BU weniger als 50 % wäre.
Eine umfassende Beratung ist daher gerade für Beamte wichtig!

 

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Quelle: https://www.fondsfinanz.de/wiki/index.php/Berufsunf%C3%A4higkeit (01.02.2015)