Krankenversicherungspflicht

Die seit dem 01.01.2009 in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht gilt in 2015 für alle Personen. Vorher beschränkte sich die Versicherungspflicht auf die gesetzlichen Krankenkassen und bestimmte Personengruppen.

Zusätzlich wurde der sogenannte PKV-Basistarif geschaffen, der sich grundsätzlich an den Leistungen und Prinzipien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Die Krankenversicherungspflicht ist von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden, diese ermöglicht den Wechsel vom gesetzlichen ins private System.

Die aktuellen Grenzwerte 2015 in der Krankenversicherung erfahren Sie unter "Grenzwerte".

Private Zusatzversicherungen

Auch für in der Gesetzlichen Krankenkasse Versicherte gibt es zahlreiche private Zusatzversicherungen.
Zahnzusatz, Kieferorhopädie, Brillen, Heilpraktiker, ambulant oder stationär Privat oder bei schweren Krankheiten, Zusatzversicherungen gibt es jede Menge mit den unterschiedlichsten Leistungen. Welche für Sie sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen an Hand Ihrer persönlichen Situation.

Bei Aufenthalten ins Ausland sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung abschließen.

Gesetzliche Krankenkasse

Selbstverständlich können Pflichtversicherte Ihre Krankenversicherung auch bei einer Gesetzlichen Krankenkasse über uns abschließen; genauso wie Freiwillig Versicherte.

 

Sie wollen mehr wissen? – Kontaktformular unten