Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, mit der sich im Krankheitsfall möchliche Einkommensausfälle absichern lassen. Nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaustagegeld, das man für jeden Tag, den man stationär im Krankenhaus verbringt, erhält, sofern man eine solche Versicherung abgeschlossen hat.

Für wen ist ein Krankentagegeld (KTG)sinnvoll?
Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige können sich durch diese private Zusatzversicherung absichern.

Arbeitnehmer, die kein Krankengeld erhalten oder nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung die Einkommenslücke ausgleichen möchten, können dies durch ein KTG tun. Allerdings lassen sich bei gesetzlichversicherten Arbeitnehmern nur geringe Versorgungslücken absichern.

Freiberufler und Selbständige, die keine gesetzliche Lohnfortzahlung erhalten oder kein Krankengeld vereinbart haben, sichern sich mit dem KTG ihr Einkommen ab. Dabei kann individuell entschieden werden, ab welchem Tag die Versicherung greifen soll.

Was ist zu beachten?
Ganz wichtig ist, dass das Bereicherungsverbot beachtet wird.
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen, nicht übersteigen; maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherte ist daher verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.

 

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Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankentagegeld (08.02.2015)